Funktionale Sicherheit
Eigentlich kein neues Thema
Funktionale Sicherheit begleitet den Maschinenbau von Beginn an. Ein frühes Beispiel hierfür ist der Fliehkraftregler von Dampfmaschinen. Jeder Konstrukteur hat bewusst oder unbewusst mit dem Thema zu tun und man muss niemanden erklären, dass sich die Sicherheit durch eine doppelte Überwachung erhöht.
Neu ist aber, dass seit 2012 die Ausfallwahrscheinlichkeit von Sicherheitsfunktionen berechnet werden muss, um dem gesetzlich geforderten Stand der Technik zu genügen. Die gesetzlichen Anforderungen leiten sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Dort heißt es:
Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt.
Weiter wird ausgeführt, dass Steuerungen insbesondere so ausgelegt und beschaffen sein müssen, dass
- sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
- ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt
- Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen
- vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen