Funktionale Sicherheit

Eigentlich kein neues Thema

Funktionale Sicherheit begleitet den Maschinenbau von Beginn an. Ein frühes Beispiel hierfür ist der Fliehkraftregler von Dampfmaschinen. Jeder Konstrukteur hat bewusst oder unbewusst mit dem Thema zu tun und man muss niemanden erklären, dass sich die Sicherheit durch eine doppelte Überwachung erhöht.

Neu ist aber, dass seit 2012 die Ausfallwahrscheinlichkeit von Sicherheitsfunktionen berechnet werden muss, um dem gesetzlich geforderten Stand der Technik zu genügen. Die gesetzlichen Anforderungen leiten sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Dort heißt es:

Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt.

Weiter wird ausgeführt, dass Steuerungen insbesondere so ausgelegt und beschaffen sein müssen, dass

  • sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
  • ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt
  • Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen
  • vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen

Die Interpretation dieser Anforderungen wird erleichtert durch die Anwendung der harmonisierten Normen EN ISO 60204-1, EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2. Abgedeckt werden hierbei nicht nur elektrische und programmierbare elektronische Steuerungen, sondern auch die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Komponenten.

Nachweis zur Sicherheit der Steuerung – so wirds gemacht

Zur Bearbeitung verwendet SoDoQ Checklisten, die sich in vielen Projekten bewährt haben und Punkt für Punkt den aktuellen Stand Ihres Projektes abfragen und dokumentieren.

Auch in komplizierten Situationen konnten wir durch geeignete Vereinfachungen und konkrete Lösungsvorschläge weiterhelfen. Die SISTEMA-Berechnungen übernehmen wir gerne. Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenlos.