Funktionale Sicherheit

Eigentlich kein neues Thema

Funktionale Sicherheit begleitet den Maschinenbau von Beginn an. Ein frühes Beispiel hierfür ist der Fliehkraftregler von Dampfmaschinen. Jeder Konstrukteur hat bewusst oder unbewusst mit dem Thema zu tun und man muss niemanden erklären, dass sich die Sicherheit durch eine doppelte Überwachung erhöht.

Um dem gesetzlich geforderten Stand der Technik zu genügen, müssen die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Sicherheitsfunktionen berechnet werden. Die gesetzlichen Anforderungen leiten sich direkt aus der aktuellen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab. Dort heißt es:

Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt.

Weiter wird ausgeführt, dass Steuerungen insbesondere so ausgelegt und beschaffen sein müssen, dass

  • sie, wenn den Umständen und Risiken angemessen, den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen sowie beabsichtigten und unbeabsichtigten Fremdeinflüssen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbare böswillige Versuche Dritter, die zu einer Gefährdungssituation führen, standhalten können
  • ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt
  • Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen
  • die Grenzen der Sicherheitsfunktionen im Rahmen der vom Hersteller durchgeführten Risikobeurteilung festgelegt werden, und keine Änderungen der durch die Maschine oder das dazugehörige Produkt oder den Bediener generierten Einstellungen oder Regeln, auch während der Lernphase der Maschine oder des dazugehörigen Produkts, vorgenommen werden dürfen, wenn solche Änderungen zu Gefährdungssituationen führen könnten
  • vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen
  • das Rückverfolgungsprotokoll der Daten, das im Zusammenhang mit einem Eingreifen generiert wurden, und der Versionen der Sicherheitssoftware, die nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine oder des dazugehörigen Produkts hochgeladen wurden, bis zu fünf Jahre nach dem Hochladen ausschließlich für den Nachweis der Konformität der Maschine oder des dazugehörigen Produkts mit diesem Anhang auf begründete Anforderung einer zuständigen nationalen Behörde zugänglich ist

Im direkten Vergleich zu der alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG klingen in dieser Liste bereits neue Anforderungen an, die die Cyberresilienz unterstützen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen.

Die Interpretation dieser Anforderungen wird erleichtert durch die Anwendung der harmonisierten Normen EN ISO 60204-1, EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2. Abgedeckt werden hierbei nicht nur elektrische und programmierbare elektronische Steuerungen, sondern auch die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Komponenten.

Nachweis zur Sicherheit der Steuerung – so wirds gemacht

Zur Bearbeitung verwendet SoDoQ Checklisten, die sich in vielen Projekten bewährt haben und Punkt für Punkt den aktuellen Stand Ihres Projektes abfragen und dokumentieren.

Auch in komplizierten Situationen konnten wir durch geeignete Vereinfachungen und konkrete Lösungsvorschläge weiterhelfen. Die SISTEMA-Berechnungen übernehmen wir gerne. Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenlos.